Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von

[ THORSTEN KÖNIG | SPRECHER ]

© Thorsten König – Stand: 01/2020
Herausgegeben vom Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS)
*** Exklusiv für VDS-Mitglieder – Nachahmung und Nachdruck verboten ***

 

Grundsätzlich gilt:

Mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über; jedoch ausschließlich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung von Thorsten König für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z. B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Textform.

Im Einzelnen:

Allgemein

Die Verwertungsrechte für Sprachaufnahmen werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen. Sprachaufnahmen selbst können nicht erworben werden, denn Eigentum und Copyright werden nicht übertragen. Mit dem Verwertungsrecht wird die Lizenz erworben, die Sprachaufnahme für den angegebenen Zweck und Zeitraum zu verwenden. Werden die Aufnahmen – auch nur in Teilen – darüber hinaus für weitere Veröffentlichungen verwendet, wird ein entsprechendes Nachhonorar fällig, das gesondert verhandelt und vergütet wird.

Fernseh- und Hörfunkbeiträge

Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten. Maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.

Werbelayouts (Funk-, TV-, Kino- und Online-Layouts)

Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layout-Stadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder im Internet ausgeliefert oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung bzw. Auslieferung ist zusätzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar fällig. Dasselbe gilt für jeden einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts.

Reine Werbespots (Funk-, TV-, Kino- und Internet-Reinaufnahmen)

Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots mittels des vereinbarten Mediums innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets (bei Internet auch der vereinbarten Auslieferungsanzahl bzw. des vereinbarten Mediabudgets), beschränkt auf die BRD für die Dauer eines Jahres. Das Verwertungsrecht gilt in der Regel ab Erstausstrahlung. Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Verwertungsrecht ab dem Aufnahmedatum.

Mit den Ausstrahlungsrechten für die Bundesrepublik Deutschland erhält der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Für Ausstrahlungen in Sendern, deren Sitz nicht in der BRD liegt, bzw. für jedes weitere Land (z. B. Österreich, Schweiz etc.), wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils für das entsprechende Medium fällig. Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Funk-, TV-, Kino- oder Onlinespots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Wechsel von einem zum anderen Medium, z. B. wenn aus einem Funkspot (oder Teilen daraus) ein Kinospot wird oder ein TV-Spot im Internet als Preroll verwendet wird.

Entsprechendes gilt für die Produktion und Ausstrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industriefilmen, Ladenfunk (POS), auf öffentlichen Veranstaltungen etc., wenn diese über ein anderes Medium – insbesondere im Internet – ausgestrahlt oder veröffentlicht werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind zusätzlich – abhängig von der Auflagenhöhe – gesonderte Verwertungshonorare fällig. Dies gilt auch für Streaming-Auslieferungen.

Eine besondere Stellung im Preisgefüge nehmen regelmäßig nur die Hörfunkspots für Lokalsender ein: Hier ist das Veröffentlichungshonorar günstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschränkt ist. Ein Lokalfunkspot deckt die Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzigen Lokalbereichs (eine einzelne Stadt / ein einzelner Landkreis) bzw. eine Region mit einem Einzugsgebiet von max. 1 Mio. Einwohner ab.

Honorare

Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste von Thorsten König, die jederzeit angefordert werden kann und in den Produktionsstudios zur Einsichtnahme bereitliegt.

Für den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 % der jeweiligen Gage zur Zahlung an Thorsten König fällig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion rechtzeitig, das heißt werktags (Mo.-Fr.) mindestens 18 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ab. Kann Thorsten König einen verabredeten Produktionstermin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt, deren Nachweis er auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet er nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.

Von Thorsten König zu vertretende Fehler (z. B. Aussprachefehler) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen ohne gesonderte Berechnung durchgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen wird dem Auftraggeber bei Korrekturen ein Honorar für eine Neuaufnahme berechnet.

Wurde eine Sprachaufnahme durch den persönlich anwesenden Auftraggeber oder durch eine von ihm beauftragte Person abgenommen, können nach dieser Abnahme keine Mängelrügen (wegen von Thorsten König zu vertretender Fehler) mehr erhoben werden. In einem solchen Fall gilt eine Korrektur der ursprünglichen Aufnahme als neu zu honorierende Aufnahme.

Muss ein Text nach Abnahme aufgrund von Textänderungen neu aufgenommen werden, gilt dies ebenfalls als neu zu honorierende Aufnahme.

Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Thorsten König vor der ersten Ausstrahlung bzw. Nutzung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und/oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, mittels des ursprünglich vereinbarten oder eines anderen Mediums oder mit anderen Parametern (Zahl der Auslieferungen, Mediabudget, neues Sendegebiet, anderer Zeitraum) gesendet bzw. genutzt wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er diese Thorsten König in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgemäß nach, so kann Thorsten König 10 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information fällig war (spätestens 10 Werktage ab Ausstrahlung bzw. Nutzung), und dem Tag, an dem Thorsten König von der Ausstrahlung bzw. Nutzung erfährt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungserteilung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt.

Vertragsverletzung

Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich und/oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an Thorsten König zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.

Haftung

Thorsten König haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.

Geltung der AGB

Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an Thorsten König als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers. Für die jeweiligen Layouts und/oder Verwertungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Definitionen & Konditionen der VDS-Gagenliste.

Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Thorsten König.

Schlussbestimmung

Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von

[ THORSTEN KÖNIG | MEDIASERVICE ]

© Thorsten König – Stand: 01/2015
**Nachdruck verboten**

 

1. Für alle Angebote, die Angebotsannahme und die Auftragsbestätigung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten mit Auftragserteilung als anerkannt und akzeptiert. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen; sie werden Thorsten König gegenüber nur wirksam, wenn er diesen Änderungen schriftlich zustimmt.

2. Als Auftraggeber gilt, wer die Durchführung des Auftrags schriftlich oder mündlich veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung eines Dritten, hat der Auftraggeber bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für Thorsten König keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.

3. Die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung besteht für Thorsten König nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

4. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprachaufnahmen verwendet, hat der Auftraggeber alle etwaigen Rechte Dritter zu klären. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller überlassenen Daten, Vorlagen, Texte, Bilder/Fotos, Musiktitel etc. berechtigt ist. Bereits der Wunsch des Auftraggebers z.B. einen Funkspot „mit dem Titel X des Künstlers Y“ zu unterlegen beinhaltet die Versicherung, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Rechte erworben hat, die zur Durchführung seines Auftrages erforderlich sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung von Musiktiteln, Audio-/Soundlogos oder jeder anderen Art von Tonaufnahmen oder Bildern/Fotos berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Thorsten König ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob und in welcher Form der Inhalt in Auftrag gegebener Produktionen gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und können daher auch nicht durch Zahlungen an Thorsten König abgetreten werden.

5. Thorsten König haftet nicht für den Inhalt der Produktionen oder für Verletzungen von Leistungsschutzrechten Dritter, insbesondere nicht von Musikverlagen, Künstlern, Rechteinhabern jeglicher Rechte von Musik, Audio-/Soundlogos, Komposition, Text, Bild, für Rechte der GEMA und anderen Musikverwertungsgesellschaften. Die Meldung und Vergütung evtl. GEMA-pflichtiger Titel an die GEMA und das Einholen von Sendeerlaubnissen (sog. „Sync-Recht“) beim Rechteinhaber der Titel (Verlag, Label, etc.) obliegt einzig und alleine dem Auftraggeber. Thorsten König ist ausdrücklich von dieser Pflicht freigestellt und nicht haftbar. Mit jedem Wunsch des Auftraggebers zur Verwendung z.B. eines Musiktitels wird automatisch, wie in Punkt 4 beschrieben, eine Versicherung durch den Auftraggeber abgegeben, dass der Auftraggeber alle zur Durchführung seines Auftrages erforderlichen Rechte erworben hat oder sie bis Fertigstellung des Auftrages erworben haben wird.

6. Für vom Auftraggeber überlassenes Audio-, Video- oder Sachmaterial kann maximal nur bis zum Materialwert des Ton- / Bild- / Datenträgers und nur bis zur Höchstdauer von drei Monaten nach Rechnungsstellung eine Haftung übernommen werden.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Aufträge durch Kennzeichnungen oder durch schriftliche Angaben klar und deutlich zu formulieren. Aufwände, die zur Klärung missverständlicher Angaben notwendig werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Aufträge, die zur Bearbeitung angeliefert werden, gelten generell als geprüft und vom Kunden freigegeben. Thorsten König haftet nicht für fehlerhaft gelieferte Aufträge. Der Auftrag gilt nach Erbringung der auftragsbezogenen Leistungen als erfüllt. Nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reklamationen können nur bis maximal 7 Werktage nach Auslieferung berücksichtigt werden.

8. Im Rahmen des Auftrags besteht künstlerische Gestaltungsfreiheit. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind Reklamationen ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, bzw. nach bereits abgeschlossenem Korrekturschritt des Layouts, so sind vom Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Für derlei begonnene, jedoch nicht beendete Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch erhalten.

9. Eventuelle Fremdleistungen erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Auftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Thorsten König nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für diese Fremdleistungen übernimmt Thorsten König keinerlei Haftung und/oder Gewähr.

10. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und sonstigen Vorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die durch Fremdleistungen entstehen übernimmt Thorsten König keinerlei Haftung.

11. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise von Thorsten König als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt.

12. Als Zahlungsbedingungen gelten die auf dem Angebot bzw. auf der Rechnung vermerkten Bedingungen. Jegliche mündliche Nebenabsprachen zur Zahlungsweise bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Thorsten König. Grundsätzlich gelten die Konditionen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen gemäß §286 Abs. 3 BGB.

13. Sind im Rahmen eines Auftrags Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht unmittelbar von Thorsten König durchführbar sind, haftet Thorsten König grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen. Im Sinne des Auftraggebers übernimmt Thorsten König jedoch nach bestem Wissen und Gewissen die Überwachung und Kontrolle solcher Fremdleistungen gegen den branchenüblichen Aufschlag und die anfallenden zu verauslagenden Kosten. Thorsten König behält sich vor, Kosten für Fremdleistungen ggf. per Vorkasse einzufordern. Im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilte Aufträge, bei denen Thorsten König lediglich als Vermittler auftritt, begründen keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen Thorsten König. Die Abrechnung von Fremdleistungen erfolgt in der Regel direkt vom jeweiligen Leistungserbringer, sofern keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen KSK-Abgabe, sofern der jeweilige Auftrag eine solche Abgabe erfordert.

14. Thorsten König überträgt dem Auftraggeber bei urheberrechtlich geschützten Leistungen das urheberrechtliche Nutzungsrecht nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Diese Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Leistungen übertragen. Für die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) ist eine besondere schriftliche Vereinbarung nötig.

15. Ereignisse höherer Gewalt oder eine unvorhersehbare Erkrankung von Thorsten König berechtigen Thorsten König die Fertigstellung der Leistungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils von dem Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt entsprechen unvorhersehbare Umstände, z.B. technische Störungen, die Thorsten König die rechtzeitige Fertigstellung trotz größter Anstrengungen unmöglich machen. Hierfür hat Thorsten König den Nachweis zu führen. Dies gilt auch, wenn die Behinderungen während eines Verzuges eintreten.

16. Wird der für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Aufwand aus von Thorsten König nicht zu vertretenen Gründen wesentlich überschritten, so kann Thorsten König das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöhen.

17. Thorsten König weist ausdrücklich darauf hin, dass die Versendung von Daten via Internet unverschlüsselt und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geschieht. Für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber entstehen (z.B. durch unerlaubten Zugriff Dritter), übernimmt Thorsten König keine Haftung.

18. Thorsten König ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und des Projekts nach dem ersten Ausstrahlungs-, bzw. Nutzungs- oder Veröffentlichungstermin öffentlich als Referenzkunden zu nennen.

19. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Thorsten König.

20. Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.